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Furchtbar: Susanne Gaschke in der Zeit über Urheberrecht, Journalismus und Kinderpornographie

Mai 2nd, 2009

Auszug: Susanne Gaschke "Im Netz der Piraten" auf Zeit.deIch lese die Zeit ja sehr gerne und sehr oft. Es gibt in jeder Ausgabe viele gute Artikel, auch manche sehr gute, für die sich der Kauf der Wochenzeitung alleine schon lohnt. Es gibt auch Artikel, mit denen ich nicht übereinstimme. Wirklich furchtbar finde ich bisher nur einen Text - „Im Netz der Piraten“ von Susanne Gaschke in Ausgabe 18/09 (erschienen am 23. April 2009). Der Untertitel: „Der Diebstahl geistigen Eigentums im Internet verletzt nicht nur die Rechte der Autoren, er bedroht auch unsere Kultur“.

Von Pirate Bay führt der Artikel “Im Netz der Piraten” zu Google, von dorthin zum Urheberrecht. In der vorletzten Woche wurden die Betreiber von Pirate Bay zu hohen Haftstrafen und Schadensersatz verurteilt. Ich möchte das Urteil an sich nicht beurteilen, aber tatsächlich war Pirate Bay ein Mittel, dass Urheberrechtsverletzungen bewusst, darauf weist allein der Name schon hin, ermöglicht hat, wenn nicht sogar auch förderte. Ebenso sind Lizenzverstöße von Google Books sehr kritisch zu sehen. Wissen für alle hin oder her, das Urheberrecht muss beachtet werden. In diesen Punkten verstehe ich die Autorin und stimme mit ihr überein.

Ebenso verstehe ich die über 1.300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Heidelberger Appells, die die Bundesregierung auffordern, „den individualrechtlichen Ansprüchen, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen, auf nationaler und internationaler Ebene Geltung zu verschaffen“. Diesen Aufruf, denn unter anderem auch Zeit-Herausgeber Michael Naumann unterschrieben hat, kann ich auch als Blogger nachvollziehen. Ich will schließlich auch nicht, dass meine Texte geklaut werden. Geistiges Eigentum muss also geschützt werden.

Susanne Gaschke spricht vom „unlektorierten Mitteilungsbedürfnis der Nutzermassen“, dass nicht den „professionellen Journalismus“ ersetzen kann. Hingegen berichtet etwa die taz am 27.04.09 über den Auftritt von „Guardian“-Chefredakteur Rusbridger bei einem Treffen im Berliner Institut für Medien- und Kommunikationspolitik. Ich zitiere die taz: „Die alte Vorstellung von Journalisten als allwissenden, beinahe autoritärem Gate-Keeper, der der Welt mitteilt, was er für sie für wichtig hält, sei in Wirklichkeit längst Geschichte – ‘auch wenn das noch nicht alle mitbekommen haben’“. Gaschke hingegen lässt die Chancen, sowohl Gesellschaft als auch für Verlage, jedoch völlig außer Acht. Rusbridger sagte in Berlin: „Wir müssen das einfach in unsere Köpfe kriegen: Da draußen sind tausende Experte, ein wahrer Schatz an Informationen“. Ein klarer Vorteil wäre es, wenn dieses Wissen abgegriffen werden könnte. Und die Verlage müssten sicher nicht für alle Beiträge bezahlen. Dazu passt, dass der Guardian, ebenso wie der deutsche freitag (die beiden Zeitungen arbeiten auch zusammen), Kommentatoren und Blogger einbinden. Auch bei Vorwärts.de können einfache Parteimitglieder schreiben.

Wenn schon über Urheberrecht und Internet geschrieben wird, sollte an dieser Stelle doch auch ein Verweis auf die Creative Commons erfolgen. Denn jenseits des „alten Systems“ (Rusbridger) gibt es viele Autorinnen und Autoren, die ihr Wissen teilen wollen und ihre Texte unter diese einfach gehaltene Lizenz stellen. Die Frage, ob beispielsweise auch Zeitungen ihre Beiträge unter diese Lizenz stellen könnten, ist eine andere, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll. Ich will ja kein Buch schreiben.

Wirklich kritisch wird es jedoch, als Susanne Gaschke die Initiative der Unionsminister von der Leyen, Schäuble und von und zu Gutenberg, „in Kooperation mit großen Internetprovidern eine Kennzeichnung und Sperrung von Netzseiten mit kinderpornographischen Inhalten“ als hilfreich für einen „Klimawandel“ bezeichnet. Die Autorin will dies ausdrücklich moralisch nicht gleichstellen, aber auch die sachliche Erwähnung und steht für alles andere als den von ihr so hoch gepriesenen Qualitätsjournalismus, der eigentlich von Sachkenntnis geprägt ist.

Sie schreibt, dass es jetzt nicht mehr entscheidend sei, ob die Sperren umgangen werden könnten, sondern darauf dass sie möglich sind und „die Gesellschaft eine
andauernde Rechtsverletzung ächtet“. Aber ächtet die Gesellschaft diese wirklich? Tatsächlich ist die Diskussion über den Umgang mit Kinderpornographie, die durch die Sperrungen entstanden sind, sehr gut. Lange genug handelte es sich um ein Tabuthema, aber über Gegenmaßnahmen muss konstruktiv gestritten werden. Die hier getroffenen Gegenmaßnahmen in Form von Internetsperren sind wirkungslos, sie können mit einfachen Anleitungen innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden, und sie Fördern eher das Wegschauen – denn da sind die Inhalte nach wie vor und gegen dieses Vorhandensein wird nicht konsequent vorgegangen. Andere „Vertriebswege“ werden nicht berücksichtigt. Wenn die Autorin ein konsequentes Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen fordert, wieso nimmt sie dann dieses Musterbeispiel für Symbolik zum Vorbild?

Bei diesen Internetsperren ist die Verfassungsmäßigkeit ebenso zu bedenken. Auf Seite drei der gleichen Ausgabe begründet Michael Naumann, Herausgeber der Zeit und Unterschreiber des o.g. Heidelberger Appells, warum er gegen das neue BKA-Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagt. Mit diesem Gesetz der Großen Koalition bekommt das BKA neue weitreichende Kompetenzen, Eingriffe in unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Pressefreiheit und das neu geschaffene Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Geräte (auch IT-Grundrecht genannt) werden möglich. Naumann führt auf, dass das BKA die bei Schaffung des IT-Grundrechtes vom Verfassungsgericht verlangte „unabhängige Stelle“ zur Überprüfung von Daten der im BKA-Gesetz verankerten Online-Durchsuchung so nicht schaffen wird. Bereits Helmut Schmidt sagte: „Beamte wollen Macht, immer mehr Macht“. Naumann fragt zurecht, „wer bestimmt das rechte Maß, wenn nicht die Verfassung und ihr Gericht?“ Die Verträge der Familienministerin mit den Providern sehen vor, dass das BKA eine Liste mit entsprechenden Domains an die Provider gibt und die Provider wiederum die Zugriffe auf die Domains protokollieren und sie an das BKA geben. Hier ist wiederum nur das BKA Akteur auf staatlicher Seite, es gibt keine Gerichte die in diesem Verfahren beteiligt sind.

Auf Seite drei begründet also Michael Naumann (sehr gut und sehr lesenswert!) seine Klage gegen das BKA-Gesetz, und auf Seite eins begrüßt Susanne Gaschke Internetsperren, die auch nur auf weiteren Kompetenzen des BKA ohne Beteiligung der Gerichten beruhen. Ebenso fehlt der Autorin die Fähigkeit, über den Tellerrand zu schauen ebenso wie die ihrer Meinung nach für den Journalismus so wichtige Sachkenntnis.

Verkehrte ZEIT?

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