Klar, Köhler und Söder, oder: Die verblüffende Verachtung staatlicher Autoritäten

Mai 6, 2007   //   by Andreas Helsper   //   Allgemein  //  No Comments

Köhler, Klar und Söder

Christian Klar bittet Bundespräsident Horst Köhler um Begnadigung. Um sich ein Bild zu machen besucht Horst Köhler Christian Klar in Süddeutschland. Ein ganzer normaler Vorgang. Eigentlich. Doch dann kommt Markus Söder, Doktor der Juristerei und Generalsekretär der CSU, und droht damit, dem Bundespräsidenten eine zweite Amtszeit versagen zu wollen. „So langsam sollte man sich mal Gedanken machen, wie sehr Herr Söder dem deutschen Staat schadet. Eine gewisse Form von Terrorismus könnte man ihm ja auch unterstellen, an den Rechtsstaat will er sich ja augenscheinlich nicht halten. Bestehende Regeln werden von Ihm geschickt ausgelegt, um dem Bürger zu suggerieren, dass unser Rechtssytem so nicht in Ordnung ist … Das ist in der Tat gefährlich für unser Rechtsystem!“ so ein Benutzer-Kommentar auf sueddeutsche.de, der es ziemlich genau trifft.

Christian Klar ist u.a. wegen seiner Beteiligung an der Entführung und Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Schleyer hinter Gittern. Ob die Äußerungen Söder’s vielleicht damit zu tun haben, dass sie CSU enorm durch Spenden von großen Unternehmen und Arbeitgeberverbänden abhängt (Etwa 1998 spendet der „Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie e.V.“ allein 655.000,00 DM (Quelle: Deutscher Bundestag)) möchte ich an dieser Stelle offen lassen.

Ein Kommentar von Richard Herzinger auf WELT Online beschreibt ziemlich gut, welche Rolle der Bundespräsident in diesem Fall hat und wie die Äußerungen des Markus Söder zu bewerten sind:

Die CSU setzt Horst Köhler in immer schrilleren Tönen unter Druck, den Ex-RAF-Terroristen Christian Klar nicht zu begnadigen. Jetzt droht sie unterschwellig schon, ihm deshalb die Wiederwahl zu verweigern. Das zeugt von einer verblüffenden Verachtung staatlicher Autoritäten.

Die CSU und ihr (Noch-) Vorsitzender Edmund Stoiber dozieren in der Debatte über die Begnadigung des seit 24 Jahren inhaftierten RAF-Terroristen Christian Klar gerne über die Unantastbarkeit des Rechtsstaats und das moralisch korrekte Rechtsempfinden. Sie selbst aber sind mit ihren wütenden Attacken gegen Bundespräsident Horst Köhler gerade kräftig dabei, beides zu beschädigen.

Wenn Stoiber den Bundespräsidenten wegen dessen gewissenhaftester Prüfung des Gnadengesuchs Klars mit Bestrebungen zu einer “grundsätzlichen Umwälzung der Täter-Opfer-Rolle in dieser RAF-Diskussion” in Verbindung bringt, ist das schon mehr als eine krasse Respektlosigkeit gegenüber dem gewählten Staatsoberhaupt. Es grenzt an üble Nachrede, wenn der bayerische Ministerpräsident sagt: „Es könnte von manchen wie ein später Sieg der Terroristen gedeutet werden, wenn der Staat so tut, als wären RAF-Mörder die besseren Mörder”. Wer, bitte schön, tut so? Etwa Horst Köhler?

Christian Klar hat von der rechtsstaatlich garantierten Möglichkeit Gebrauch gemacht, um Gnade zu bitten. Selbst wenn der Bundespräsident seinem Gesuch kommende Woche nachkommen sollte, hätte er 24 Jahre Haft abgesessen – weit mehr als die meisten “gewöhnlichen” Mörder hierzulande hinter Gittern verbringen müssen. Von einer positiven staatlichen Sonderbehandlung für ihn kann keine Rede sein.

Und noch weniger kann von einer Bevorzugung eines terroristischen Gewaltverbrechers die Rede sein, wenn der Bundespräsident das öffentlich so heftig umstrittene Gesuch Klars besonders gewissenhaft prüft und sich dabei auch ein persönliches Bild von dem Antragsteller machen will. Und das kann er nun einmal nur, wenn er, wie kürzlich geschehen, persönlich mit Klar spricht. Gerade weil jede Entscheidung Köhlers in der Öffentlichkeit heftige emotionale Reaktionen hervorrufen wird, zeugt es nur von seinem Verantwortungsbewusstsein, wenn er sich für die intensive Prüfung des Falles Zeit nimmt. Wenn Stoiber daraus den Verdacht konstruiert, Köhler lasse Klar eine privilegierte Zuwendung zukommen, ist das infam.

Darüber, ob Christian Klar begnadigt werden soll, kann jeder eine eigene Meinung haben. Und schon gar über die jüngsten politischen Aussagen dieses Mannes, der öffentlich weder politische noch moralische Einsicht in die Schändlichkeit seiner Taten und der mörferischen Umtriebe jener Terrortruppe zeigt, der er angehörte. Doch was Klar zu Köhler gesagt hat, wissen wir nicht, dürfen und wollen es nicht wissen. Zum Recht des Bundespräsidenten, den Gnadenakt auszuüben, gehört, dass er seine Entscheidung alleine mit seinem eigenen Gewissen ausmachen muss. Moralische Belehrung von schrillen Oberlehrern, die ihm implizit die charakterliche Eignung für diese Entscheidung absprechen, hat er dazu nicht nötig.

Ob Köhler Klar begnadigen wird oder nicht, hat jedenfalls nicht das geringste mit einer politischen Bewertung der Untaten RAF zu tun. Wer diese beiden Ebenen durcheinanderbringt, beweist nicht nur seine Ignoranz, sondern stachelt aus populistischen Motiven Ressentiments gegen rechtsstaatliche Verfahren und staatliche Institutionen auf, denen objektiv keinerlei Pflichtverletzung im Umgang mit teroristischen Mördern vorgeworfen werden kann.

Sollte Klar durch einen Gnadenakt freikommen, wäre das für viele schmerzlich. Doch die Autorität des Staates und der Rechtsordnung würde dies in keiner Weise verletzen. Genau das tun gegenwärtig aber deren vermeintliche Hüter von der CSU, indem sie einen integeren Bundespräsidenten unterschwellig als Terroristenfreund abstempeln.

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